Über die Personalbedarfsberechnung können Sie die Zahl der Zustellungen auswerten. Dabei werden bis zu einem Schwellenwert diese voll gezählt und darüber hinaus zu einem Drittel. Ebenso erhalten Sie die bereinigten Zahlen der Vollstreckungsaufträge.
Über die Personalbedarfsberechnung können Sie die Zahl der Zustellungen auswerten. Dabei werden bis zu einem Schwellenwert diese voll gezählt und darüber hinaus zu einem Drittel. Ebenso erhalten Sie die bereinigten Zahlen der Vollstreckungsaufträge.