Die förmlichen Rechtsbehelfe sind, wie ihr Name vermuten lässt, an bestimmte Formen oder auch Fristen gebunden. Zu den förmlichen Rechtsbehelfen gehören insbesondere die sog. Rechtsmittel der Berufung aber auch verschiedene andere Rechtsbehelfe, wie Einspruch und Widerspruch oder die Beschwerde.
Um der Partei dies zu ermöglichen können Sie den Text der Rechtsbehelfsbelehrung individuell oder durch Vorgabe Ihres Bundesland im Gerichtsvollzieher Büro System anpssen.