Weitere Anschriften bei EAO oder VAK Übermittlung - Workshop Software GmbH

Video suchen  

   

Aktuelle Videos  

   

Weitere Anschriften bei EAO oder VAK Übermittlung

Bei mehreren Wohnsitzen sind sämtliche Wohnsitze des Schuldners (§§ 7 - 11 BGB) für die Übermittlung einer EAO bzw. einer VA einzutragen . Weitere Anschriften sind in das gleichlautende Feld mit aufzunehmen.

In keinem Fall sind künftige bzw. vorherige Wohnsitze in dem Feld zu vermerken.