Update zum Thema Postzustellungsaufträge - Workshop Software GmbH

Update zum Thema Postzustellungsaufträge

19. Oktober 2016

Wie im Beitrag Postzustellungsaufträge werden umsatzsteuerpflichtig (vom 25. August 2016) nachzulesen, gab es Änderungen bezüglich der Post-ZU´s.

Nun gibt es neue Informationen für Gerichtsvollzieher/innen aus Baden-Württemberg:

Laut Informationen des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg ist "die Umsatzsteuer für Postzustellungen nicht gesondert in Kostenrechnungen auszuweisen". Passen Sie daher die Einstellungen an:

zustellentgelte bw

 

Weitere Informationen zur Einlieferungsliste Post-ZU finden Sie im Beitrag Einlieferungsliste Post-ZU.