Postzustellungsaufträge werden umsatzsteuerpflichtig - Workshop Software GmbH

Postzustellungsaufträge werden umsatzsteuerpflichtig

25. August 2016

Wie Sie vielleicht schon mitbekommen haben, werden Postzustellungsaufträge ab dem 1. September 2016 umsatzsteuerpflichtig. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Post.

Im Gerichtsvollzieher Büro System haben wir hierzu die folgenden Änderungen vorgenommen, die Sie mit dem nächsten Update erhalten:

  • Zum 1. September 2016 wird im Kostenverzeichnis die KV701 auf den Betrag inkl. MwSt. (4,11 EUR) angepasst. Die Aktualisierung des Betrages erfolgt automatisch, Sie müssen hierzu keine Daten ändern.
  • Der Wortlaut innerhalb der Kostenrechnung wird geändert auf "Zustellentgelt mit 0,66 € MwSt"
  • Natürlich können Sie die Werte und Texte auch auf eigenen Wunsch ändern. Sollten Sie bspw. einen privaten oder anderen Anbieter beauftragen, können Sie den Wert dauerhaft über das Menü EXTRAS / OPTIONEN / KOSTENRECHNUNG ändern. Den Wortlaut für KV701 können Sie in der Zeile "Text für KV701" nach eigenen Wünschen abändern.

Beispiel für die Standardeinstellung und Übernahme der korrekten Werte:

postzu 001

Beispiel für die individuelle Anpassung der Werte und Texte:

postzu 002

Sollten Sie schon VOR dem 1. September 2016 die neuen Auslagen anrechnen wollen, verändern Sie bitte die Werte schon vorab im Menü EXTRAS / OPTIONEN / KOSTENRECHNUNG. Damit wird dann ab sofort der neue Wert berechnet.

Informationen zur Einlieferungsliste Post-ZU finden Sie im Beitrag Einlieferungsliste Post-ZU.

Update 17.10.2016:
Laut Informationen des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg ist "die Umsatzsteuer für Postzustellungen nicht gesondert in Kostenrechnungen auszuweisen". Passen Sie daher die Einstellungen an:

zustellentgelte bw

Weitere Neuigkeiten betreffend die Post-ZU:

  • Kunden aus dem Bundesland Baden-Württemberg können bei der Eintragungsanordnung den Vordruck AVR15 benutzen. Dieser wurde von den Justizbehörden Pforzheim und Ravensburg entwickelt. Da es sich um eine Amtszustellung handelt, besteht die Möglichkeit, eine Postübergabeurkunde zu drucken. Der Vordruck AVR15 wird unterstützt im Bereich NACHRICHTEN / POST-ZU als Sofortdruck oder über den Formularspeicher POST-ZU über den Button EAO DRUCKEN.

    Über den Button DRUCKEN und ALLE DRUCKEN werden alle gespeicherten Zustellungen auf die voreingestellte POST-ZU gedruckt. Über den Button EAO DRUCKEN werden alle Zustellungen gedruckt, die im Feld 2 das Wort "Eintragungsanordnung" vermerkt haben. Diese werden automatisch erstellt über das Außendienst-Programm oder wenn sie über NACHRICHTEN / POST-ZU / AVR15 erstellt und gespeichert wurden. Nach dem Druck werden diese aus der Liste entfernt, so dass Sie danach die übrigen Zustellungen mit dem Button ALLE DRUCKEN ausgeben können. Somit können Sie einen Wechsel Ihrer Zustellungsurkunden (z.B. Papierwechsel) vornehmen.
  • In den Nachrichten können Sie auf der Seite KOSTENRECHNUNG mit einem Klick auf den entsprechenden Button die Entgelte der Zustellungskosten automatisch in Spalte 13 des Kassenbuch II buchen. Da hier noch keine bundeseinheitliche Regelung besteht, können Sie dies nach Bedarf vornehmen.
  • Kunden, die das Außendienstprogramm einsetzen, können über das Menü EXTRAS / OPTIONEN / AUSSENDIENST die Option Zustellung EAO an Landeskasse statt Gläubiger auswählen und bekommen dies auf der Seite der Kostenrechnung angezeigt.