SEPA - Workshop Software GmbH

SEPA

08. Juli 2013

Erste SEPA-Live-Tests mit Geldinstituten abgeschlossen!

Mit Stichtag 1. Februar 2014 wird SEPA, die Single Euro Payments Area - zu deutsch also: einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehr -, in allen EU-Staaten eingeführt, um einheitliche Regelungen für Überweisungen und Lastschriften zu schaffen. SEPA wird alle derzeit verwendeten Funktionen vollständig ablösen, so dass Überweisungen und Lastschriften ab diesem Zeitpunkt nur noch im SEPA-Format möglich sind. SEPA benutzt zur Übermittlung der Informationen das Format XML.

Die Softwareprodukte von Workshop sind bereits jetzt für SEPA angepasst und enthalten sowohl alle neu benötigten Felder für BIC/IBAN, Gläubiger-ID und Mandatsreferenznummern als auch die Datenstruktur XML, mit der Überweisungen und Lastschriften in Zukunft übermittelt werden müssen.

Seit dem 1. Juli 2013 haben wir diese Technik mit verschiedenen Geldinstituten getestet und sowohl Überweisungen als auch Lastschriften erfolgreich übermittelt. Wir werden diese Live-Tests im Laufe des Jahres mit verschiedenen Instituten weiterführen, um sicherzustellen, dass unsere Kunden zum Stichtag der Umstellung ihren Zahlungsverkehr unterbrechungsfrei fortführen können.

Was können Sie selbst jetzt schon für die Vorbereitung von SEPA tun?

1. Umstellung Ihrer Geschäftsunterlagen auf SEPA-Anforderungen: Auf allen Unterlagen müssen nach der SEPA-Einführung BIC und IBAN statt Kontonummer und Bankleitzahl angegeben werden. Ebenso müssen vorhandene Bankverbindungen auf dieses Format umgestellt werden. Vorhandene Kontodaten im alten Format werden vom GV Büro System automatisch in das neue Format übertragen!

2. Die Angabe eines Verwendungszwecks darf in Zukunft 140 Zeichen (bisher: 378 Zeichen) nicht überschreiten!

3. Nationale Zahlungsverkehrsvordrucke müssen auf neue SEPA-Vordrucke umgestellt werden.

4. Um zukünftig Lastschriften einziehen zu können, benötigen Sie eine Gläubiger-ID. Diese sollten Sie schnellstmöglich bei der Deutschen Bundesbank beantragen, denn nur mit dieser können Sie bestehende Einzugsermächtigungen in die neuen SEPA-Mandate umdeuten sowie neue SEPA-Lastschrift-Mandate beantragen. Die Gläubiger-ID ist zu beantragen auf den Internet-Seiten der Deutschen Bundesbank.

5. Lastschrift-Aufträge werden in Zukunft SEPA-Lastschrift-Mandate: Ein SEPA-Mandat ist die rechtliche Grundlage für eine SEPA-Lastschrift. Das Mandat ist ein unterschriebenes Schriftstück mit Name und Adresse des Zahlungspflichtigen, einer Mandatsreferenz-Nummer und der Gläubiger ID. Es enthält einen Autorisierungstext sowie Hinweise auf einmalige oder wiederkehrende Zahlungen. Ein solches Mandat verfällt 36 Monate nach Unterzeichnung, wenn kein Einzug vorgenommen wurde bzw. der Zahlungspflichtige einen Widerruf formuliert hat.

6. Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen von Workshop: Um Ihre bisher vorliegende Einzugsermächtigung bei Workshop weiterhin nutzen zu können, werden wir in den kommenden Wochen eine Umdeutung vornehmen und Sie schriftlich darüber informieren. Damit werden wir die bisherigen Lastschriften auf SEPA umstellen. Dies geschieht automatisch, eine Rücksendung durch Sie ist deshalb nicht erforderlich.

7. Klären Sie mit Ihrem Geldinstitut bzw. Anbieter Ihres Online-Banking-Programms, ob Ihre Konten und Ihr Banking-Programm bereits für SEPA vorbereitet sind, und nehmen Sie ggf. ein Update vor. Ihre Bank kann Sie hierzu ausführlich beraten.

Bei Fragen bzgl. Ihres eigenen Geldinstitus bitten wir Sie, sich direkt an dieses zu wenden. Selbstverständlich werden wir die weitere Entwicklung der SEPA-Umstellung weiter verfolgen und Sie informieren, wenn sich Neuigkeiten ergeben!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Workshop Software